Transparenzbericht
Gemäß § 24 Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz (A-QSG) sind Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften verpflichtet, jährlich spätestens drei Monate nach Ende des Kalenderjahres einen Transparenzbericht auf ihrer Webseite zu veröffentlichen, sofern sie im Jahr mindestens eine Abschlussprüfung eines Unternehmens von öffentlichem Interesse (§ 4 Abs 1 A-QSG) durchführen.
Unter nachfolgendem Link können Sie den Transparenzbericht der BDO Austria Gruppe (vormals BDO Auxilia Gruppe) herunterladen.

Transparenzbericht 2009.pdf (225 KB)