Aktuelle Steueränderungen

Ab 1.1.2009 sind neue Rentenbarwertfaktoren (Kapitalisierungs-faktoren) anzuwenden

Wegen der laufend steigenden Lebenserwartung wurden neue Sterbewahrscheinlichkeiten veröffentlicht (BGBl II 20/2009 vom 20.1.2009), die für die steuerliche Bewertung von Renten heranzuziehen sind.

Wegen der laufend steigenden Lebenserwartung wurden neue Sterbewahrscheinlichkeiten veröffentlicht (BGBl II 20/2009 vom 20.1.2009), die für die steuerliche Bewertung von Renten heranzuziehen sind.
Die aus den Sterbewahrscheinlichkeiten resultierenden neuen Rentenbarwertfaktoren sind auf alle Vereinbarungen über Renten und dauernde Lasten anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen werden. Für Vereinbarungen, die vor dem 1. Jänner 2009 abgeschlossen wurden, ist diese Verordnung nur anzuwenden, für

  • die Ermittlung jenes Betrages, ab dessen Überschreitung die Leistungen aus einer Gegenleistungsrente zu den Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen gehören oder als Sonderausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig sind,
  • die Ermittlung des Rentenbarwertes zum Zwecke der Ermittlung von Anschaffungskosten für ein Wirtschaftsgut, mit dem außerbetriebliche Einkünfte erzielt werden,

und überdies bei bis 31.12.2003 abgeschlossenen Verträgen kein Antrag auf Anwendung der bis Ende 2003 gültigen Barwertfaktoren gestellt wurde.

Die neuen Rentenbarwertfaktoren ab 1.1.2009

Alter

Männer Frauen 

 

Alter MännerFrauen 

 

Alter MännerFrauen

 

3517,7329 18,0847  

 

5216,234216,8051  

 

6913,106613,9288

 

3617,6677 18,0312  

 

5316,1107 16,6953  

 

7012,845313,6782

 

3717,6013 17,9763  

 

5415,9816 16,5799  

 

7112,5742 13,4165

 

3817,5323 17,9191  

 

5515,8465 16,4586  

 

7212,2930 13,1433

 

3917,4609 17,8596  

 

5615,7046 16,3308  

 

7312,0013 12,8584

 

4017,3873 17,7978  

 

5715,555516,1961  

 

74 11,6991 12,5616

 

4117,3112 17,7337  

 

5815,3986 16,0542  

 

7511,3859 12,2528

 

4217,2322 17,6668  

 

5915,2333 15,9044  

 

7611,0615 11,9320

 

4317,1498 17,5969  

 

6015,0592 15,7465  

 

7710,7258 11,5992

 

4417,0639 17,5239  

 

6114,8758 15,5801  

 

7810,3786 11,2541

 

4516,9742 17,4474  

 

6214,6842 15,4053  

 

7910,0199 10,8965

 

4616,8807 17,3674  

 

6314,4843 15,2220  

 

809,6511 10,5265

 

4716,7833 17,2838  

 

6414,2761 15,0300  

 

819,2736 10,1444

 

4816,6820 17,1965  

 

6514,0596 14,8289  

 

828,88889,7510

 

4916,5765 17,1052  

 

6613,8346 14,6185  

 

838,49879,3467

 

5016,4668 17,0097  

 

6713,6009 14,3985  

 

848,10388,9326

 

5116,3528 16,9098  

 

6813,3583 14,1688  

 

857,70458,5105

 

(Rechnungszinssatz 5,5 %, Zahlungsweise vorschüssig)

 

 

 

 

Tabelle der Altersverschiebung für die Berechnung der ab 1.1.2009 geltenden Rentenbarwertfaktoren

 

Männer des JahrgangesAltersverschiebung  Frauen des Jahrganges Altersverschiebung
1937 und älter+41921 und älter+5

1938 bis einschließlich 1946

+31922 bis einschließlich 1935+4
1947 bis einschließlich 1953+21936 bis einschließlich 1945+3
1954 bis einschließlich 1961+11946 bis einschließlich 1952+2
1970 bis einschließlich 1978-11953 bis einschließlich 1960+1
1979 bis einschließlich 1989-21970 bis einschließlich 1980-1
1990 bis einschließlich 2002-31981 bis einschließlich 1993-2
2003 und jünger-41994 bis einschließlich 2010-3

 

 2011 und jünger-4

Anmerkung: +1 bedeutet z.B., dass der Barwertfaktor des jeweils um ein Jahr Älteren zu verwenden ist.

Beispiel zur Anwendung der ab 1.1.2009 geltenden Rentenbarwertfaktoren 

Ein 74-jähriger männlicher Steuerpflichtiger (geboren am 24.12. 1928) hat Ende 2002 ein Grundstück gegen eine angemessene jährliche (nicht wertgesicherte), vorschüssig zahlbare Leibrente von 10.000 Euro, beginnend mit 2002, veräußert und nicht von der Übergangsregelung für die bis Ende 2003 geltende Rechtslage Gebrauch gemacht. Ab 2004 waren neue Barwertfaktoren anzuwenden, die unter Berücksichtigung der damaligen „Altersverschiebung" zu folgender Barwertberechnung geführt haben:  Für einen 1928 geborenen Mann war der versicherungsmathematische Barwertfaktor für einen 75-jährigen Mann zugrunde zu legen, das war bei jährlich vorschüssiger Zahlungsweise 8,9967. Die Rente wäre daher nach der Rechtslage ab 1.1.2004 ab 2010 steuerwirksam (= ab dem Zeitpunkt, ab dem die Rentenzahlungen den Rentenbarwert von 89.967 Euro übersteigen), wobei für 2010 ein Betrag von 33 Euro (Zahlungen bis einschließlich 2010 von 90.000 Euro abzüglich Rentenbarwert 89.967 Euro) und ab 2011 jährlich der Gesamtbetrag von 10.000 Euro beim Empfänger steuerpflichtig und beim Zahler steuerlich als Sonderausgabe absetzbar gewesen wäre.

Nach der Rechtslage ab 1.1.2009 ist die Rente wie folgt zu bewerten: Für einen 1928 geborenen Mann ist nunmehr der versicherungsmathematische Barwertfaktor für einen 78-jährigen Mann (Altersverschiebung + 4 Jahre) zugrunde zu legen, das ist bei jährlich vorschüssiger Zahlungsweise 10,3786

Daher ist die Rente nicht bereits ab 2010 sondern erst ab 2012 steuerwirksam. Der Rentenempfänger hat im Jahr 2012 den Betrag von 378,60 Euro und ab 2013 die gesamte Rente von 10.000 Euro zu versteuern, der Rentenzahler kann sie in gleicher Höhe als Sonderausgabe absetzen.