Aktuelle Steueränderungen
Abänderungsantrag zum 1. Stabilitätsgesetz
Weiters erfolgte eine gesetzliche Klarstellung des Begriffes „Beginn der Errichtung" eines Gebäudes. Als Beginn der Errichtung ist der Zeitpunkt zu verstehen, in dem bei vorliegender Baubewilligung mit der Bauausführung tatsächlich begonnen wird, also tatsächliche handwerkliche Baumaßnahmen erfolgen.
Durch die Verschiebung des Inkrafttretens ist mit einer Verringerung des Mehraufkommens um rund 90 Mio. Euro im Jahr 2012 und 50 Mio. Euro im Jahr 2013 zu rechnen. Das Mehraufkommen aus der konkreten Maßnahme beträgt somit 10 Mio. Euro im Jahr 2012, 200 Mio. Euro im Jahr 2013 und 250 Mio. Euro ab dem Jahr 2014.
