Arbeitnehmer

Die Lohnsteuerbelastung für Pensionisten im Vergleich vor und nach der Steuerreform 2009

Seit 23.11.2008 ist es fix: Die neue SPÖ-ÖVP-Koalition wird mit Wirkung ab 1.1.2009 eine Steuerreform beschließen, die für alle Steuerzahler eine substantielle Entlastung bringen soll. Unter anderem soll die Entlastung bei der Lohn- und Einkommensteuer von rd € 2,2 Mrd durch folgenden neuen Steuertarif erreicht werden

Seit 23.11.2008 ist es fix: Die neue SPÖ-ÖVP-Koalition wird mit Wirkung ab 1.1.2009 eine Steuerreform beschließen, die für alle Steuerzahler eine substantielle Entlastung bringen soll. Unter anderem soll die Entlastung bei der Lohn- und Einkommensteuer von rd € 2,2 Mrd durch folgenden neuen Steuertarif erreicht werden 

  • Steuerpflichtige Einkommen bis € 11.000 (bisher € 10.000) pro Jahr sollen steuerfrei sein.
  • Einkommen zwischen € 11.000 Euro und € 25.000 sollen mit 36,5% besteuert werden (bisher 38,33% ab € 10.000).
  • Einkommen zwischen € 25.000 und € 60.000 sollen mit 43,214% besteuert werden (bisher 43,596% zwischen € 25.000 und € 51.000).
  • Der Spitzensteuersatz von 50% soll zwar unverändert bleiben, allerdings erst ab einem Einkommen von € 60.000 gelten (bisher ab € 51.000).

Wie sich dieser neue Steuertarif auf die gesetzlichen Pensionen auswirkt, können Sie der Übersicht "Berechnung Pensionisten" entnehmen. Dabei wurde ausgehend von verschiedenen Bruttopensionen in 2008 die Lohnsteuerbelastung für die um 3,4 % (bzw € 82,01) erhöhten Pensionen 2009 vor und nach der angekündigten Steuerreform 2009 berechnet.

Berechnung Pensionisten.pdf (pdf) 

Nach Angaben von Finanzminister Pröll soll die Steuerreform 2009 noch vor Ostern 2009 im Parlament beschlossen werden. Sie soll rückwirkend ab 1.1.2009 gelten; Lohnsteuerzahler werden nach dem Inkrafttreten rückwirkend die erwarteten Steuergutschriften erhalten.