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Rückerstattung IESG-Zuschläge - VfGH berät bereits

Der VfGH hat lt Mitteilung auf der Homepage (http://www.vfgh.gv.at/) am Dienstag 27.9.2005, mit den Beratungen im Gesetzesprüfungs- bzw. Verordnungsprüfungsverfahren zur Frage der Rechtmäßigkeit der Abschöpfungen aus dem Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds begonnen.

Laut Mitteilung des VfGH haben Beschwerden, die bis zum Zeitpunkt des Beratungsbeginns (= 27.9. 8.30 Uhr) nicht beim Verfassungsgerichtshof anhängig waren, keine Aussicht, als Anlassfälle behandelt zu werden.

Unabhängig davon ist es aber denkbar, dass der VfGH in seiner Entscheidung die Anlassfallwirkung zB auf alle Fälle, die sich im Berufungsverfahren befinden, ausdehnt.

Nachtrag:

Der Verfassungsgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass die Einhebung des Beitrages nach dem IESG (0,7% der ASVG-Beitragsgrundlage) spätestens seit Dezember 1999 bis 2004 verfassungswidrig war, weil die vorhandenen Überschüsse vom Gesetzgeber unzulässigerweise abgeschöpft und nicht für Beitragssenkungen verwendet wurden. Die Aufhebung der entsprechenden Gesetzesbestimmungen durch den VfGH wird aber erst mit Ablauf des 30.11.2006 wirksam. Daher muss der IESG-Beitrag weiterhin entrichtet werden. Nur einige wenige Anlassfälle, die vor Veröffentlichung des Prüfungsbeschlusses vom 7.4.2005 bereits Rückzahlungsanträge gestellt haben, sind von der Aufhebung im beantragten Umfang begünstigt. Für alle anderen Antragsteller gilt leider: Außer Spesen nichts gewesen!