Bilanzierung

Die Bilanzierungspflicht für Vereine

Mit dem neuen Vereinsgesetz 2002 wurde erstmals geregelt, dass jeder Verein ab 2003 eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung samt Vermögensübersicht zu erstellen hat. Diese hat auch alle Sektionen eines Vereins zu umfassen.

Mit dem neuen Vereinsgesetz 2002 wurde erstmals geregelt, dass jeder Verein ab 2003 eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung samt Vermögensübersicht zu erstellen hat. Diese hat auch alle Sektionen eines Vereins zu umfassen.

Ab dem 1.1.2005 treten weiters besondere Rechtsfolgen für mittelgroße und große Vereine in Kraft. Mittelgroße Vereine (ab Einnahmen von mehr als € 1 Mio) müssen ab dem Wirtschaftsjahr 2005 eine doppelte Buchführung haben und einen Jahresabschluss nach HGB (ohne Anhang) erstellen. Große Vereine (ab € 3 Mio Einnahmen oder mehr als € 1 Mio Spenden) müssen einen erweiterten Jahresabschluss (mit Anhang) erstellen und diesen durch einen Abschlussprüfer prüfen lassen.

Bereits seit 2002 muss jeder Verein über zwei Rechnungsprüfer verfügen, welche die statutengemäße Verwendung der Vereinsmittel innerhalb von vier Monaten ab Erstellung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu prüfen haben.