Erben & Schenken
Schenkungssteuer wurde vom VfGH erwartungsgemäß als verfassungswidrig aufgehoben
Der VfGH hat die Schenkungssteuer - ebenso wie im März die Erbschaftssteuer - mit Wirkung zum 31.Juli 2008 als verfassungswidrig aufgehoben. Die Begründung des VfGH ist in seiner Presseinformation vom 22. Juni 2007 zu lesen: Presseinformation
Erstellt am 22.06.2007
Letzte Änderung am 22.06.2007
Letzte Änderung am 22.06.2007
