Erben & Schenken
Sparbuchschenkung (endgültig) nur mehr bis 31.12.2003 steuerfrei
Wer Sparbücher noch steuerfrei verschenken will, kann dies jedenfalls nur mehr bis 31.12.2003 tun. Mit einer neuerlichen Verlängerung kann nämlich offensichtlich nicht mehr gerechnet werden! Die Steuerfreiheit für das Vererben von Sparbüchern, Bankguthaben und Anleihen im Rahmen der KESt-Endbesteuerung bleibt selbstverständlich weiterhin bestehen.
Nachtrag: Die steuerfreie Sparbuchschenkung wurde nach dem 31.12.2003 nicht mehr verlängert.
Letzte Änderung am 09.12.2004
