Erben & Schenken

Sparbuchschenkung (endgültig) nur mehr bis 31.12.2003 steuerfrei

Ein wenig überraschend wurde im Frühjahr 2003 die Frist für die steuerfreie Sparbuchschenk­ung nochmals bis 31.12.2003 verlängert, allerdings mit einer kleinen Einschränkung: Spar­buchschenkungen an Personen der Steuerklasse V (das sind entfernte Verwandte und Nicht-Verwandte, zB auch Lebensgefährten) sind seit 29.3. 2003 nur mehr bis zu einem Freibetrag von € 100.000 steuerfrei.

Wer Sparbücher noch steuerfrei verschenken will, kann dies jedenfalls nur mehr bis 31.12.2003 tun. Mit einer neuerlichen Verlängerung kann nämlich offensichtlich nicht mehr gerechnet werden! Die Steuerfreiheit für das Vererben von Sparbüchern, Bankguthaben und Anleihen im Rahmen der KESt-Endbesteuerung bleibt selbstverständlich weiterhin bestehen.

Nachtrag: Die steuerfreie Sparbuchschenkung wurde nach dem 31.12.2003 nicht mehr verlängert.