Erben & Schenken

Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden

Regelungen über Erbschaft- und Schenkungssteuer sollen noch 2002 in Kraft treten

Mit den Niederlanden wurde ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterzeichnet, das noch im Laufe dieses Jahres in Kraft treten soll. Das Abkommen folgt in weiten Bereichen dem OECD-Muster, dh dass das Besteuerungsrecht an unbeweglichem Vermögen der Lagestaat, am Betriebsvermögen der Betriebsstättenstaat und am „sonstigen“ Vermögen der Wohnsitzstaat des Erblassers oder Geschenkgebers hat. Bei Wohnsitzwechsel behält aber der ursprüngliche Wohnsitzstaat noch eine bestimmte Zeit die Besteuerungsrechte für das „sonstige“ Vermögen (bei eigenen Staatsbürgern: 10 Jahre; bei Nicht-Staatsbürgern: ein Jahr, aber nur hinsichtlich Schenkungen).

Anmerkung: Das Abkommen ist mit 1.1.2003 in Kraft getreten

Das für die Einkommensteuer geltende DBA wird ua hinsichtlich der Besteuerung von Künstlern und Sportlern geändert.

 

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