Erben & Schenken
Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden
Mit den Niederlanden wurde ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterzeichnet, das noch im Laufe dieses Jahres in Kraft treten soll. Das Abkommen folgt in weiten Bereichen dem OECD-Muster, dh dass das Besteuerungsrecht an unbeweglichem Vermögen der Lagestaat, am Betriebsvermögen der Betriebsstättenstaat und am „sonstigen“ Vermögen der Wohnsitzstaat des Erblassers oder Geschenkgebers hat. Bei Wohnsitzwechsel behält aber der ursprüngliche Wohnsitzstaat noch eine bestimmte Zeit die Besteuerungsrechte für das „sonstige“ Vermögen (bei eigenen Staatsbürgern: 10 Jahre; bei Nicht-Staatsbürgern: ein Jahr, aber nur hinsichtlich Schenkungen).
Anmerkung: Das Abkommen ist mit 1.1.2003 in Kraft getreten
Das für die Einkommensteuer geltende DBA wird ua hinsichtlich der Besteuerung von Künstlern und Sportlern geändert.
.
Letzte Änderung am 16.08.2005
