Familienunternehmen

Löst das Vererben oder Verschenken eines Betriebes Einkommensteuerpflicht aus?

Die unentgeltliche Übertragung eines Betriebes im Wege der Schenkung oder im Erbwege ist grundsätzlich einkommensteuerneutral. Es kommt zu keiner steuerpflichtigen Aufdeckung der stillen Reserven, weil der Übernehmer des Betriebes die steuerlichen Buchwerte des Übergebers fortzuführen hat und auf diese Weise für die Finanz die spätere Besteuerung gesichert ist.

Besonderheiten bestehen jedoch bei überschuldeten Betrieben. Wird ein Betrieb mit negativem Buchwert (= steuerlich negatives Eigenkapital) übertragen, so richtet sich die einkommensteuerliche Behandlung nach dem Verkehrswert des Betriebes:

  • bei positivem Verkehrswert, das heißt nur buchmäßiger Überschuldung, handelt es sich um eine einkommensteuerneutrale, unentgeltliche Übertragung
  • bei negativem Verkehrswert, das heißt realer Überschuldung, sind zwei Fälle zu unterscheiden:
    a) zwischen Angehörigen: Behandlung als einkommensteuerpflichtiger Betriebsverkauf in Höhe der nachweisbaren stillen Reserven im Betrieb und darüber hinaus als einkommensteuerneutrale Schenkung vom Erwerber an den bisherigen Betriebsinhaber durch Übernahme der Schulden.
    b) zwischen Fremden: hier liegt ein einkommensteuerpflichtiger Betriebsverkauf mit einem Veräußerungsgewinn in Höhe des übertragenen negativen Eigenkapitals vor.