Kapitalanleger
Waffengleichheit für Inlands- und Auslandsfonds ab 01.07.2005
Ausländische Investmentfonds, die im Depot einer österreichischen Bank gehalten werden, werden ab 1.7.2005 den inländischen Investmentfonds völlig gleichgestellt, wenn sie sich den Meldevorschriften für Inlandsfonds unterwerfen. Damit werden nämlich die Banken in die Lage versetzt, für den Anleger die richtige Kapitalertragsteuer an das Finanzamt abzuführen. Die Auslandsfonds sind damit endbesteuert, unterliegen nicht mehr der Sicherungssteuer und sind auch nicht mehr in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen.
Letzte Änderung am 11.09.2006
