Arbeitsrecht
Anspruch auf Elternteilzeit
Ab 1.7.2004 haben Dienstnehmer, deren Kinder nach dem 30.6.2004 geboren werden (unter bestimmten Umständen auch für davor liegende Geburten), die in einem Betrieb mit durchschnittlich mehr als 20 Arbeitnehmern arbeiten und deren Beschäftigungsverhältnis bereits mindestens 3 Jahre gedauert hat, einen Rechtsanspruch auf Reduktion der Arbeitszeit. Diese Elternteilzeit kann frühestens mit dem Ende der Schutzfrist beginnen und dauert bis zum 7. Geburtstag. Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Teilzeitbeschäftigung sind mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Nach dem Ende der Elternteilzeit besteht das Recht auf Rückkehr zur bisherigen Arbeitszeit.
Letzte Änderung am 04.11.2004
