Umsatzsteuer

Wichtiger Termin 30.06.2006 - Vorsteuerrückvergütung

 Österreichische Unternehmer können sich ausländische Vorsteuern, die sie im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit im Jahr 2005 bezahlt haben, in vielen Ländern bis spätestens 30.6.2006 zurückholen (Ausnahme Belgien: hier beträgt die Frist 3 Jahre). Die Frist ist meist nicht verlängerbar!

Detailliertere Hinweise über die Rückerstattungsfähigkeit von häufig vorkommenden Vorsteuern sowie eine Tabelle mit Internetadressen (soweit verfügbar) für alle EU-Mitgliedstaaten, Island und Schweiz, welche die Rückerstattungsformulare sowie nähere Hinweise über das Procedere in den einzelnen Ländern enthalten, finden Sie in der Anlage.

Rückerstattungsanträge für Deutschland sind seit 1. März 2005 ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

Bundesamt für Finanzen - Außenstelle Schwedt, Passower Chaussee 3b, 16303 Schwedt/Oder (Tel 0049 1888 406 0, Fax 0049 1888 406 4722)

Ausländische Unternehmer können sich österreichische Vorsteuern für 2005 ebenfalls nur bis 30.6.2006 zurückholen, und zwar beim Finanzamt Graz-Stadt(Antragsformular U5: www.bmf.gv.at/service/formulare/steuern/auswahl/_start.htm?FNR=U5 samt Ausfüllanleitung: www.bmf.gv.at/service/formulare/steuern/auswahl/_start.htm?FNR=U5a).

Dem Antrag sind die Originalrechnungen beizulegen.