Unternehmer
Steuerliche Maßnahmen zur Hochwasserkatastrophe 2005
Das Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2005 wurde am 28.9.2005 mit folgenden steuerlichen Maßnahmen beschlossen:[1]
- Investitionsbegünstigungen für hochwasserbedingte Ersatzbeschaffungen in der Zeit vom 1.7.2005 bis 31.12.2006:
Vorzeitige Abschreibung | Investitionsprämie für ESt-Pflichtige | Investitionsprämie für KöSt-Pflichtige | |
Gebäude (Beginn Bauausführung im begünstigten Zeitraum) | 12 % | 5 % | 3 % |
Bewegliche Wirtschaftsgüter | 20 % | 10 % | 5 % |
- Herabsetzung der Steuervorauszahlungen 2005 ist für Geschädigte bis 31.10.2005 möglich
- Befreiungen von Gebühren (zB für als Folge einer Katastrophe notwendige Kredit- oder Mietverträge oder für die Neuausstellung von Urkunden) und von der Schenkungssteuer (für Spenden an Katastrophenopfer)Steuerliche Maßnahmen zur Hochwasserkatastrophe
Das Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2005 wurde am 28.9.2005 mit folgenden steuerlichen Maßnahmen beschlossen:
- Investitionsbegünstigungen für hochwasserbedingte Ersatzbeschaffungen in der Zeit vom 1.7.2005 bis 31.12.2006:
- Herabsetzung der Steuervorauszahlungen 2005 ist für Geschädigte bis 31.10.2005 möglich
- Befreiungen von Gebühren (zB für als Folge einer Katastrophe notwendige Kredit- oder Mietverträge oder für die Neuausstellung von Urkunden) und von der Schenkungssteuer (für Spenden an Katastrophenopfer)
Vorzeitige Abschreibung | Investitionsprämie für ESt-Pflichtige | Investitionsprämie für KöSt-Pflichtige | |
Gebäude (Beginn Bauausführung im begünstigten Zeitraum) | 12 % | 5 % | 3 % |
Bewegliche Wirtschaftsgüter | 20 % | 10 % | 5 % |
Letzte Änderung am 11.09.2006
