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Steuerliche Maßnahmen zur Hochwasserkatastrophe 2005

Das Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2005 wurde am 28.9.2005 mit folgenden steuerlichen Maßnahmen beschlossen:[1]

  • Investitionsbegünstigungen für hochwasserbedingte Ersatzbeschaffungen in der Zeit vom 1.7.2005 bis 31.12.2006:

Vorzeitige Abschreibung

Investitionsprämie

für ESt-Pflichtige

Investitionsprämie für KöSt-Pflichtige

Gebäude (Beginn Bauausführung im begünstigten Zeitraum)

12 %

5 %

3 %

Bewegliche Wirtschaftsgüter

20 %

10 %

5 %

  • Herabsetzung der Steuervorauszahlungen 2005 ist für Geschädigte bis 31.10.2005 möglich
  • Befreiungen von Gebühren (zB für als Folge einer Katastrophe notwendige Kredit- oder Mietverträge oder für die Neuausstellung von Urkunden) und von der Schen­kungssteuer (für Spenden an Katastrophenopfer)Steuerliche Maßnahmen zur Hochwasserkatastrophe

    Das Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2005 wurde am 28.9.2005 mit folgenden steuerlichen Maßnahmen beschlossen:

  • Investitionsbegünstigungen für hochwasserbedingte Ersatzbeschaffungen in der Zeit vom 1.7.2005 bis 31.12.2006:
  • Vorzeitige Abschreibung

    Investitionsprämie

    für ESt-Pflichtige

    Investitionsprämie für KöSt-Pflichtige

    Gebäude (Beginn Bauausführung im begünstigten Zeitraum)

    12 %

    5 %

    3 %

    Bewegliche Wirtschaftsgüter

    20 %

    10 %

    5 %

    • Herabsetzung der Steuervorauszahlungen 2005 ist für Geschädigte bis 31.10.2005 möglich
    • Befreiungen von Gebühren (zB für als Folge einer Katastrophe notwendige Kredit- oder Mietverträge oder für die Neuausstellung von Urkunden) und von der Schen­kungssteuer (für Spenden an Katastrophenopfer)