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Handelsvertreterpauschale für Finanzdienstleister

 

Nach Ansicht des BMF ist die Handelsvertreterpauschalierungs-Verordnung auch auf Finanzdienstleister, Vermögensberater und Finanzdienstleistungs-assistenten anzuwenden, nicht hingegen auf Versicherungsmakler (wenn sie ausschließlich in der Form „Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten“ tätig sind).[1]



[1] BMF-Information vom 15.4.2005, Klarstellung zu Rz 4356 EStR 2000 idF Wartungserlass vom 22.3.2005 (siehe zB SWK 2005, S 455).