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Handelsvertreterpauschale für Finanzdienstleister
Nach Ansicht des BMF ist die Handelsvertreterpauschalierungs-Verordnung auch auf Finanzdienstleister, Vermögensberater und Finanzdienstleistungs-assistenten anzuwenden, nicht hingegen auf Versicherungsmakler (wenn sie ausschließlich in der Form „Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten“ tätig sind).[1]
Letzte Änderung am 11.09.2006
