KMU-Förderungspaket - Neuregelung des Verlustvortrages für Einnahmen-Ausgaben-Rechner ab 2007
Verbesserungen bringt das am 23.5.2006 im Parlament beschlossenen KMU-Förderungsgesetz 2006 teilweise auch beim
Verlustvortrag für Einnahmen-Ausgaben-Rechner: Anstelle der bisherigen (zeitlich unbeschränkten) Vortragsfähigkeit der Anlaufverluste der ersten drei Jahre ab Betriebseröffnung bekommen Einnahmen-Ausgaben-Rechner ab 2007 einen
allgemeinen Verlustvortrag, der aber auf die
Verluste der letzten drei Jahre beschränkt ist. Im Ergebnis sind damit Verluste bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern generell für drei Jahre vortragsfähig (während bei Bilanzierern Verluste bekanntlich unendlich vortragsfähig sind).
Schönheitsfehler der Neuregelung: Wer noch nicht verbrauchte Anlaufverluste aus den Jahren 2003 und früher hat, sollte diese nach Möglichkeit noch im Jahr 2006 verwerten, da nach der neuen Rechtslage im Jahr 2007 ja nur mehr Verluste aus den letzten drei Jahren (2004 – 2006) abgesetzt werden können!
Erstellt am 19.09.2006
Letzte Änderung am 19.09.2006