Weitere Steuertipps
Aktuelle Liste des begünstigten Empfängerkreises für Zuwendungen
Zu den im Gesetz genannten begünstigten Institutionen zählen insbesondere
- die Österreichische Nationalbibliothek,
- die Diplomatische Akademie,
- das Österreichische Archäologische Institut,
- das Institut für Geschichtsforschung,
- öffentliche und private Museen,
- das Bundesdenkmalamt,
- Dachverbände zur Förderung des Behindertensports
- Universitäten, Kunsthochschulen und Akademie der bildenden Künste
- Bundes- oder landesgesetzlich errichtete Forschungsförderungsfonds
- Österreichische Akademie der Wissenschaften
- Mit Forschungs- und Lehraufgaben für die österreichische Wissenschaft oder Wirtschaft befasste Institutionen (wie zB Forschungs- und Lehreinrichtungen der öffentlichen Hand, aber auch über Privatinitiative gegründete wissenschaftliche Institutionen).
Die zuletzt genannte Gruppe der mit „Forschungs- und
Lehraufgaben“ befassten Institutionen muss sich jedoch einem fiskalischen
Zulassungsverfahren unterziehen. Spenden an diese Organisationen können nur dann
steuerlich abgesetzt werden, wenn die Finanzverwaltung (seit 2004 ist das Wiener
Finanzamt 1/23. bundesweit zuständig) die Spendeneignung mit einem Bescheid
bestätigt. Mit Stichtag 31.12.2004 haben es rd 360 Institutionen
geschafft, als begünstigte Spendenempfänger anerkannt zu werden. Die
aktuelle Liste dieser steuerlich anerkannten Spendenempfänger
finden Sie hier:Link zur pdf-Datei
Darüber hinaus können seit 2002 Geld- und
Sachspenden bei (nationalen und internationalen)
Katastrophenfällen als Betriebsausgaben (jedoch nicht als
Sonderausgabe!!) abgesetzt werden und zwar betraglich
unbegrenzt. Hier ist aber Voraussetzung, dass sie der Werbung dienen
und werblich entsprechend vermarktet werden.
Letzte Änderung am 14.02.2005
