Weitere Steuertipps
Gruppenbesteuerungserlass in Begutachtung
BMF-Information zur Gruppenbesteuerung
Im Zusammenhang mit der ab der Veranlagung 2005 geltenden
Gruppenbesteuerung gem § 9 KStG idF des StRefG 2005 und des AbgÄG 2004
teilt das BMF mit:
- Die ausreichende finanzielle Verbindung iSd § 9 Abs 4 KStG
muss nach § 9 Abs 5 KStG während des gesamten Wirtschaftsjahres des
jeweils einzubeziehenden Gruppenmitglieds vorliegen. Davon hängt auch die ab
dem Jahr der Anschaffung der Beteiligung an einem Gruppenmitglied mögliche
Firmenwertabschreibung gem § 9 Abs 7 KStG ab. Gleichzeitig ist die
Firmenwertabschreibung nach § 26c Z 3 KStG nur auf Beteiligungen anzuwenden,
die nach dem 31.12.2004 angeschafft werden. Die Anschaffung ist nach
allgemeinen steuerlichen Grundsätzen zu verstehen, es kommt daher auf den
Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums an. Verpflichtungsgeschäfte
(Kaufverträge) vor dem 1.1.2005 schaden der Firmenwertabschreibung nicht, wenn
der Zeitpunkt der Einräumung der Verfügungsgewalt in die Zukunft (insbesondere
auf den 1.1.2005, wenn das künftige Gruppenmitglied nach dem Kalenderjahr
bilanziert) verlegt wird. Bei der Anschaffung eines GmbH-Anteils sollte daher
der Übergang der Verfügungsgewalt auf den ersten Tag des Wirtschaftsjahres der
erworbenen Körperschaft bezogen werden (zB im vorangegangenen Notariatsakt
wird die Wirksamkeit mit 1.1.2005 verankert). Sollte die Anschaffung unter
einer aufschiebenden Bedingung (zB kartellrechtliche Genehmigung) erfolgen,
liegt erst mit Bedingungseintritt die Anschaffung vor.
- Der Antrag zur Anerkennung einer Unternehmensgruppe ist gem §
9 Abs 8 KStG bei dem für den Gruppenträger für die Erhebung der
Körperschaftstuer zuständigen Finanzamt einzubringen. Bis zum Ergehen der in
Vorbereitung befindlichen die Zuständigkeit ändernden Verordnung ist der
Antrag daher beim Sitzfinanzamt (§ 58 BAO) einzureichen.
- Für die Antragstellung sind die amtlichen Formulare bereits
im Internet (BMF-Homepage) verfügbar. Diese sind für die Antragstellung zu
verwenden. Wurden bereits vor der Verfügbarkeit der amtlichen Formulare den
gesetzlichen Vorschriften entsprechende Anträge gestellt, bleiben diese
wirksam.
- Ein umfassender Einführungserlass zur Gruppenbesteuerung wird zur Begutachtung versendet und in der Folge veröffentlicht werden. (Anmerkung der Red: Der Erlassentwurf ist vom BMF am 23.12.2004 zur Begutachtung versendet worden.)
BMF, 21.12.2004
Erstellt am 30.12.2004
Letzte Änderung am 10.01.2005
Letzte Änderung am 10.01.2005
