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Schneller ins Internet und dabei Steuern sparen
Ausgaben für die erstmalige Herstellung eines Internetzuganges mittels Breitbandtechnik (ADSL) sind bis zu einem Betrag von maximal 50 € und die dafür anfallenden laufenden Grundentgelte bis maximal 40 € monatlich bis Ende 2004 als Sonderausgaben abzugsfähig. Breitbandtechnik liegt vor, wenn eine physikalische Downloadbandbreite von min 256 kbit/Sekunde gegeben ist und ein ständiger Internetzugang gegen ein Zeit unabhängiges, laufendes Grundentgelt vereinbart ist. Voraussetzung ist, dass die erstmalige Herstellung des Internetzuganges nach dem 30. April 2003 erfolgt.
Nachtrag: Diese Regelung ist mit Ende 2004 ausgelaufen und wurde für 2005 nicht verlängert.
Letzte Änderung am 05.01.2005
