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Schneller ins Internet und dabei Steuern sparen

Steuerliche Absetzbarkeit eines Internetzuganges ab 30.4.2003

Ausgaben für die erstmalige Herstellung eines Internetzuganges mittels Breitbandtechnik (ADSL) sind bis zu einem Betrag von maximal 50 € und die dafür anfallenden laufenden Grundentgelte bis maximal 40 € monatlich bis Ende 2004 als Sonderausgaben abzugsfähig. Breitbandtechnik liegt vor, wenn eine physikalische Downloadbandbreite von min 256 kbit/Sekunde gegeben ist und ein ständiger Internetzugang gegen ein Zeit unabhängiges, laufendes Grundentgelt vereinbart ist. Voraussetzung ist, dass die erstmalige Herstellung des Internetzuganges nach dem 30. April 2003 erfolgt.

 

Nachtrag: Diese Regelung ist mit Ende 2004 ausgelaufen und wurde für 2005 nicht verlängert.