Weitere Steuertipps
Anhebung allgemeiner Absetzbetrag
Durch Anhebung des allgemeinen Absetzbetrages von 887 € auf 1.264 € pro Jahr sowie eine Veränderung der Einschleifregelung werden Bruttojahreseinkommen bis ca. 14.500 € ab 2004 steuerfrei gestellt bzw darüber liegende geringe Einkommen steuerlich entlastet.
Nachtrag: Ab der Veranlagung 2005 entfällt der allgemeine Absetzbetrag aufgrund der Änderung des gesamten Einkommensteuertarifes.
Letzte Änderung am 29.12.2005
