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Anhebung allgemeiner Absetzbetrag

Steuerentlastung geringer Einkommen

 Durch Anhebung des allgemeinen Absetzbetrages von 887 € auf 1.264 € pro Jahr sowie eine Veränderung der Einschleifregelung werden Bruttojahreseinkommen bis ca. 14.500 € ab 2004 steuerfrei gestellt bzw darüber liegende geringe Einkommen steuerlich entlastet.

Nachtrag: Ab der Veranlagung 2005 entfällt der allgemeine Absetzbetrag aufgrund der Änderung des gesamten Einkommensteuertarifes.