UGB

Sonderinformation URÄG

Mit dem Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 (URÄG 2008) wurden zahlreiche zusätzliche Informationspflichten bei der Rechnungslegung eingeführt. Die neuen Bestimmungen sind erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2008 beginnen, somit erstmals für Jahresabschlüsse zum 31.12.2009, anzuwenden. Im Folgenden wollen wir Ihnen nochmals eine übersichtliche Zusammenfassung der wesentlichsten Änderungen durch das URÄG 2008 und der Auswirkungen auf die Jahresabschluss- und Lageberichtserstellung geben, damit Sie diese bei der laufenden Jahresabschlusserstellung berücksichtigen können.

Änderungen durch das Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010 (RÄG 2010)

Um vor allem KMUs von gesetzlichen (Informations-)Verpflichtungen zu entlasten, wurden mit dem Rechnungslegungsrechts-Änderungesetz (RÄG) 2010 die Buchführungsgrenze im Unter­nehmensgesetzbuch (UGB) massiv angehoben werden.

Änderungen des Börsegesetzes bringt Erweiterung der Berichterstattungspflichten für Emittenten

Mit der am 29. März vom Nationalrat beschlossenen Änderung des Börsegesetzes (BörseG) wird in Österreich die EU-Transparenzrichtlinie (RL 2004/109 EG) umgesetzt (BGBl I 19/2007). Die Änderungen betreffen vor allem die bereits seit längerem diskutierten neuen Berichtspflichten für börsennotierte Aktiengesellschaften und Emittenten von börsennotierten Schuldtiteln.

Vom HGB zum UGB: Das neue Unternehmensgesetzbuch (UGB) ab 1.1.2007

Die neue Rechnungslegungspflicht nach UGB und deren steuerliche Auswirkungen