Sonderinformation URÄG
Mit dem Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 (URÄG 2008) wurden zahlreiche zusätzliche Informationspflichten bei der Rechnungslegung eingeführt. Die neuen Bestimmungen sind erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2008 beginnen, somit erstmals für Jahresabschlüsse zum 31.12.2009, anzuwenden. Im Folgenden wollen wir Ihnen nochmals eine übersichtliche Zusammenfassung der wesentlichsten Änderungen durch das URÄG 2008 und der Auswirkungen auf die Jahresabschluss- und Lageberichtserstellung geben, damit Sie diese bei der laufenden Jahresabschlusserstellung berücksichtigen können.
Weitere Änderungen des URÄG 2008 befassen sich mit der Abschlussprüfung.
Ein neues Fachgutachten über die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Ab-schlussprüfungen berücksichtigt die gesetzlichen Änderungen sowie die sich in den letzten 20 Jahren gravierend geänderten Informationsbedürfnisse der Berichtsempfänger. Mit dem neuen Prüfbericht können Sie sich nun aufgrund der Straffung und klaren Strukturierung rasch und trotzdem fundiert ein Bild über die wesentlichen Aussagen des Abschlussprüfers machen.
Sonderinformation URÄG
Erstellt am 22.02.2010
Letzte Änderung am 22.02.2010