BDO informiert / TAX NEWS aktuelle Ausgabe
Ausgabe 03/2010
In dieser Ausgabe finden Sie ua die wichtigsten Änderungen, die das vor kurzem im Parlament beschlossene Abgabenänderungsgesetz 2010 bringt. Aber die nächsten steuerlichen Änderungen sind bereits angekündigt. Kurz vor Redaktionsschluss wurden vom BMF (Begutachtungs-)Entwürfe zu einem sogenannten „Betrugsbekämpfungsgesetz“ sowie zu einer Finanzstrafgesetz-Novelle versandt.
Im Betrugsbekämpfungsgesetz sind folgende wesentliche Maßnahmen vorgesehen:
- 25 %iger KÖSt-Zuschlag bei fehlender Empfängerbenennung von Provisionen
- Einführung einer Lohnsteuer-Haftungsbestimmung für Bauunternehmer
- Steuerabzugsverpflichtung für Honorare
- Mitteilungspflicht bei Auslandshonoraren über 100.000 Euro
- Einschränkung der Abzugsfähigkeit von Zinsen bei Beteiligungen
- Verlängerung der Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben von 7 auf 10 Jahre
Die Finanzstrafgesetznovelle sieht ua vor:
- primär Freiheitsstrafe vor Geldstrafe bei Abgabenhinterziehung über 100.000 Euro
- neuer Tatbestand des „Abgabenbetrug“ mit Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren
- Verschärfungen bei (strafbefreienden) Selbstanzeigen
Die parlamentarische Beschlussfassung wird erst nach der Sommerpause erfolgen. Zu hoffen ist, dass bis dahin (auch durch Einwendungen im Begutachtungsverfahren) noch Entschärfungen erfolgen. Wir werden Sie im Detail laufend informieren.
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Letzte Änderung am 21.06.2010
