VERWERTUNG VON FORSCHUNGSERGEBNISSEN
Gleichzeitig greifen verwertbare Forschungsergebnisse in der Regel auf Erkenntnisse und intellektuelles Eigentum vergangener, in vielen Fällen in Kooperation durchgeführter Projekte zurück. Vor diesem Hintergrund ergeben sich besonders auch beihilferechtliche Fragestellungen. Einerseits betreffen sie die Ausgestaltung von Kooperations- und Lizenzverträgen, andererseits die Bewertung bisheriger Erkenntnisse für die Festlegung marktüblicher Entgelte im Falle der Auslizenzierung oder des Verkaufs von Know-how.
Bewertung von Verwertungspotenzialen
Fundiertes Wissen im Patent-, Lizenz- und Vertragsrecht allein, ist für den erfolgreichen Technologietransfer durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen nicht mehr ausreichend. Um nachhaltige IP-Strategien zu entwickeln, müssen Verwertungspotenziale eingeschätzt werden und eingeflossene Erkenntnisse aus bisherigen Projekten dokumentiert vorliegen. Um diese überhaupt zu erkennen, bedarf es weiterführender Recherchen zu potenziellen Anwendungsfeldern, Marktteilnehmern, relevanten Technologie- und Markt-Trends sowie adressierbaren Märkten. Diese Erkenntnisse bilden die Grundlage für die Entwicklung tragfähiger IP-Strategien, um sich im industriellen Umfeld optimal zu positionieren.
Eine Dokumentation relevanter Erkenntnisse aus vergangenen Projekten ist insbesondere dann wichtig, wenn ein marktübliches Entgelt festgelegt und in Verhandlungen verteidigt werden muss. In diesem Zusammenhang ist auch von zentraler Bedeutung, wie zugrundeliegende Forschungskooperationen gestaltet wurden und welche Verwertungsrechte für die jeweilige Einrichtung uneingeschränkt oder als arbeitsteiliges Ergebnis mit weiteren Partnern überhaupt vorliegen.
Ausgestaltung von Kooperationen
Im Rahmen kooperativer Projekte mit Unternehmen ist eine Festlegung der Verwertungsrechte im Vorfeld maßgeblich. Dabei ist in der Gestaltung der vertraglichen Grundlagen insbesondere auf eine klare Differenzierung zwischen unabhängiger, kooperativer Forschung und Auftragsforschung zu achten. Während die unabhängige Forschung durch das Teilen von Risiken und Ergebnissen gekennzeichnet ist, ist Auftragsforschung durch einen einseitigen Wissenstransfer an den Auftraggeber geprägt. Eine reine Wahrung von Publikationsinteressen oder Ergebnissen ohne sichtbare Marktrelevanz reicht dabei nicht aus, um eine Kooperation als unabhängige Forschung zu deklarieren. Zur Absicherung kommerziell erfolgversprechender Ergebnisse ist für Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist eine derartige Unterscheidung für eine spätere Verwertung der Forschungsergebnisse von hoher Relevanz. Auch im Rahmen beihilferechtlicher Überlegungen ist eine solche Qualifizierung ausschlaggebend: Sie basiert idealerweise auf Vertragsstandards für spezifische Tätigkeitsbereiche, und hilft so beim beihilfekonformen Agieren.
Mittelbare Beihilfe
Aus beihilferechtlicher Sicht sind öffentlich finanzierte Hochschulen und Forschungseinrichtungen des Weiteren dazu angehalten, einen Marktvorteil für am Markt tätige Bezieher von Forschungsergebnissen durch Weitergabe öffentlicher Mittel auszuschließen (Begriff der mittelbaren Beihilfe). Das bedeutet, dass Leistungen zumindest zum Marktpreis zur Verfügung zu stellen sind. In Fällen, in denen kein Marktpreis besteht, muss ein angemessenes Entgelt festgelegt werden. Dies kann einerseits durch Vollkostenkalkulation zuzüglich einer Gewinnspanne (die sich an üblichen Gewinnspannen von Unternehmen orientiert, die Dienstleistungen im selben Bereich anbieten) oder durch das Arm’s length Prinzip erfolgen. Im zweiten Fall muss daher mit dem Bezieher der Forschungsergebnisse derart verhandelt werden, dass zum Vertragsabschluss der maximale wirtschaftliche Nutzen erzielt wird und zumindest die Grenzkosten der Einrichtung gedeckt werden.
Herausforderung universitäre Ausgründung
Neben der Vergabe von Lizenzen oder dem Patentverkauf stellen zur kommerziellen Verwertung auch Ausgründungen in Form von Spin-offs eine Alternative für Hochschulen und Forschungseinrichtungen dar. Ob eine Ausgründung für die betreffende Einrichtung sinnvoll ist, hängt insbesondere davon ab, inwiefern ein nachweisbarer Beitrag zu den Kernaufgaben der Einrichtung geleistet wird, ob ein wissenschaftlich-technologischer Mehrwert gegeben ist und inwieweit sich ein wirtschaftlicher Erfolg erwarten lässt. Trotz enger Verzahnung eines Spin-offs mit der Herkunftseinrichtung bedingt eine Ausgründung immer auch eine vertragliche Einigung beider Parteien, um einerseits eine langfristige, kontinuierliche Kooperation sicherzustellen und andererseits den erwähnten beihilferechtlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden. Insbesondere die Bereitstellung bisherigen Know-hows stellt dabei eine Herausforderung dar, da ggf. erforderliche transparente, diskriminierungsfreie, wettbewerbsbasierte Verfahren zu einem Bieterverfahren führen können, in dem das Spin-off mit weiteren finanzstärkeren Marktteilnehmern konkurriert. Langfristig ist die Motivation von Forschern zur Ausgründung und Verwertung kommerziell verwertbarer Forschungsergebnisse dadurch gefährdet.
Die Verwertung von Forschungsergebnissen durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Spannungsfeld zwischen der Einschätzung des wirtschaftlichen Erfolgs und den beihilferechtlichen Rahmenbedingungen gewinnt nicht nur an Bedeutung, sondern auch an Komplexität. Um allen Anforderungen Genüge zu tun, ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von Technologiekundigen, Rechtsexperten, Branchenkennern und Strategien auf individueller Basis erforderlich. Zur Absicherung der Verhandlungssituationen erscheint langfristig die Implementierung eines internen Dokumentations- und Bewertungssystems sinnvoll.