Lohnnebenkostensenkungen ab 2023: Eine Analyse

Steuerblog voraus in DER STANDARD, am 13. Dezember 2022 von Thomas NeumannExperte für Sozialversicherungs-, Arbeits- und Lohnsteuerrecht bei BDO 
 

Im Rahmen der Teuerungsentlastungspakete als Reaktion auf die derzeitige Inflation werden nicht nur Dienstnehmende, sondern auch Dienstgebende durch die geplanten Lohnnebenkostensenkungen entlastet

Im Gastblog betrachtet Jurist Thomas Neumann die von der Regierung beschlossenen Maßnahmen gegen die Teuerung im rechtlichen Kontext.

Bereits im Juni wurde mit dem Teuerungsentlastungspaket I (BGBl I 93/2022) die Senkung des von Dienstgeberinnen und Dienstgebern zu tragenden Beitrags zur Unfallversicherung von derzeit 1,2 Prozent auf 1,1 Prozent beschlossen. Dies gilt ab 1. Jänner 2023 sowohl für vollversicherte Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer als auch für geringfügig Beschäftigte. Hier weiterlesen....