Lohnnebenkostensenkungen ab 2023: Eine Analyse
Steuerblog voraus in DER STANDARD, am 13. Dezember 2022 von Thomas Neumann, Experte für Sozialversicherungs-, Arbeits- und Lohnsteuerrecht bei BDO
Im Rahmen der Teuerungsentlastungspakete als Reaktion auf die derzeitige Inflation werden nicht nur Dienstnehmende, sondern auch Dienstgebende durch die geplanten Lohnnebenkostensenkungen entlastet
Im Gastblog betrachtet Jurist Thomas Neumann die von der Regierung beschlossenen Maßnahmen gegen die Teuerung im rechtlichen Kontext.
Bereits im Juni wurde mit dem Teuerungsentlastungspaket I (BGBl I 93/2022) die Senkung des von Dienstgeberinnen und Dienstgebern zu tragenden Beitrags zur Unfallversicherung von derzeit 1,2 Prozent auf 1,1 Prozent beschlossen. Dies gilt ab 1. Jänner 2023 sowohl für vollversicherte Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer als auch für geringfügig Beschäftigte. Hier weiterlesen....