Was man von seiner Homeoffice-Ausstattung steuerlich absetzen kann
Steuerblog voraus in Der Standard, am 21. März 2022 von Karl Stückler, Spezialist für nationale Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und Rechtsformgestaltung bei BDO:
Was man von seiner Homeoffice-Ausstattung steuerlich absetzen kann
Ein Arbeitszimmer in der Wohnung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar, dafür lassen sich Lampen und Drehstühle abschreiben
Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer (samt Einrichtungsgegenständen) sind nur abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit des oder der Steuerpflichtigen darstellt. Außerdem muss das Arbeitszimmer für die Art der Tätigkeit notwendig sein und nahezu ausschließlich beruflich oder betrieblich genutzt werden.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, können die auf das Arbeitszimmer entfallenden Kosten für Einrichtungsgegenstände, Miet- und Betriebskosten, anteilige Prämien zur Haushaltsversicherung sowie die anteilige Abschreibung bei Eigenheimen sowie Finanzierungskosten steuerlich verwertet werden. Nicht abzugsfähig sind beispielsweise Bilder, Pflanzen und unangemessen hochpreisige Einrichtungsgegenstände wie handgeknüpfte Teppiche....
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