Die steuerliche Absetzbarkeit von Katastrophenschäden
Steuerblog voraus in Der Standard, am 9. September 2021 von Karl Stückler, Spezialist für nationale Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und Rechtsformgestaltung bei BDO: "Die steuerliche Absetzbarkeit von Katastrophenschäden"
Kosten im Zusammenhang mit Katastrophenschäden können von unbeschränkt steuerpflichtigen Personen in der Einkommensteuer- oder in der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden. Sie müssen jedoch zum Zeitpunkt des Schadensfalls grundsätzlich Eigentümer des untergegangenen beziehungsweise beschädigten Wirtschaftsguts gewesen sein....... Hier weiterlesen