DOCTAX – Steuerwissen für Ärzte
VON DER PRAXISVERTRETUNG BIS ZUR PRIMÄRVERSORGUNGSEINHEIT
Die Zusammenarbeit von Ärzten* ist in Zeiten zunehmender Gesundheitskosten bei sinkenden Kassenleistungen das Gebot der Stunde: Vernetzung ist gefragt - und sie bringt zahlreiche Vorteile mit sich.
Neben dem großen Gewinn der fachlichen Synergien rücken zunehmend auch wirtschaftliche Überlegungen in den Vordergrund. Diese können beispielsweise Kostenvorteile sein, die sich aus der gemeinsamen Nutzung von Ressourcen ergeben, seien es Praxisräumlichkeiten, Geräte oder sogar Personal. In anderen Fällen steht die gegenseitige Vertretung im Vordergrund, die nicht erst anlassbezogen gesucht werden muss und die so die wichtigste Ressource einspart - Ihre Zeit. Sowohl die fachlichen als auch die wirtschaftlichen Synergieeffekte stärken Ihre Reputation und führen letztlich vor allem zu einem verbesserten Service für Ihre Patienten.
So vielfältig die Vorteile und die Formen der Zusammenarbeit sind, die Ihnen als Arzt oder Zahnarzt zur Verfügung stehen, so komplex ist der Rechtsrahmen, der sie begrenzt. Denn neben dem Berufsrecht des Arztes gilt es auch das Steuer- und Gesellschaftsrecht zu beachten.
Aus diesem Spannungsfeld haben sich verschiedenste Formen der Zusammenarbeit entwickelt, die in Ihrem Berufsstand gelebt werden. Teils sind diese noch sehr neu, wie z.B. die Anstellung von Ärzten in einer niedergelassenen Ordination. Teils sind sie bereits jahrzehntelang erprobt, wie z.B. Apparategemeinschaften oder Time-Sharing-Modelle für Räumlichkeiten.
Die unterschiedlichen Möglichkeiten der Zusammenarbeit werden wir Ihnen im Rahmen unserer BDO Serviceserie „DOCTAX – Steuerwissen für Ärzte“ vorstellen und in diesem Zug die jeweiligen Vor- und Nachteile von Kooperationsmöglichkeiten erläutern.
Folgende Themen werden in DOCTAX behandelt
Anstellung von Ärzten in Einzelordinationen und Gruppenpraxen |
Praxisvertretung |
Untervermietung von Räumlichkeiten mit und ohne Infrastruktur |
Kostenweitergabe |
Kostengemeinschaft |
Ertragsgemeinschaft |
Gruppenpraxis OG (Offene Gesellschaft) |
Gruppenpraxis GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) |
Primärversorgungseinheit an einem Standort oder als Netzwerk |
Ich freue mich bereits auf den Austausch mit Ihnen! Bei Fragen oder Anregungen zögern Sie bitte nicht, auf mich zuzukommen.
Herzliche Grüße
Ihre Patricia Andretsch
Unsere Services für Ärzte
Alle Folgen behandeln ausschließlich das zum Zeitpunkt der Erstellung geltende österreichische Recht und geben die persönliche Meinung von BDO wieder. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle Beratung ersetzen.
* Wir möchten darauf hinweisen, dass die ausschließliche Verwendung der maskulinen Form geschlechtsneutral zu verstehen ist.