Die österreichische Hotellerie in Zeiten von Covid-19
Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sind mittlerweile weltweit spürbar. Im Vergleich zu anderen EU-Staaten hatte Österreich besonders im vierten Quartal 2020 einen überdurchschnittlichen Einbruch des BIP zu verbüßen. Dass Österreich im EU-Vergleich so schlecht abschneidet, kann unter anderem auf die starke Tourismusabhängigkeit der österreichischen Wirtschaft zurückgeführt werden. Aufgrund der andauernden und immer wieder verlängerten Lockdowns ist es kaum überraschend, dass die österreichische Wirtschaft und insbesondere der Tourismus stark von der Krise betroffen sind. Die Branche ist mit erheblichen Unsicherheiten konfrontiert.
Um die Existenz der heimischen Unternehmen und im speziellen der Hotellerie zu sichern, wurden eine Vielzahl von Fördermaßnahmen beschlossen. Sie alle zielen darauf ab, Liquiditätsengpässe zu überbrücken, die Zahlungsfähigkeit der heimischen Wirtschaftstreibenden zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern. Neben der immer wieder verlängerten Kurzarbeit können Unternehmen derzeit etwa den Fixkostenzuschuss II in Anspruch nehmen, der anteilig nach Umsatzeinbußen (mindestens 30%) zur Deckung der Fixkosten beitragen und in Verbindung mit einem Ausfallsbonus von zusätzlich 15% der Umsatzerlöse des Vergleichszeitraums die Existenz der Betriebe sichern soll. Die Fördergrenze wurde im Februar von maximal EUR 800.000 auf EUR 1,8 Millionen erhöht, wobei November- und Dezember-Umsatzersätze in diese Fördergrenze einzubeziehen sind. Alternativ zum Fixkostenzuschuss II steht ab einem Umsatzrückgang von 30% der Verlustersatz zur Verfügung. Dieser ersetzt 70% (bei Klein- und Kleinstunternehmen 90%) des steuerlichen Verlustes und wurde ebenfalls im Februar von maximal EUR 3 Mio. auf EUR 10 Mio. erhöht. Er ist somit vor allem für größere Unternehmen relevant, die die Fördergrenze von EUR 1,8 Millionen sprengen. Neben diesen Maßnahmen haftet die Republik Österreich für Kredite bis zu EUR 6,9 Milliarden. In Bezug auf die Hotellerie sei hier vor allem auf das Maßnahmenpaket der österreichischen Hotel- und Tourismusbank hingewiesen: Sie stellt vor allem für kleine und mittlere Tourismusbetriebe eine Überbrückungsfinanzierung dar. Aber auch für große Tourismusbetriebe übernimmt die Republik Österreich bis zu 90% der Haftung für die Kreditsumme.
Bei der Vielzahl an Förderungsmaßnahmen wird schnell klar, dass es für Unternehmerinnen und Unternehmer nur sehr schwer möglich ist, im Förderdschungel den Überblick zu bewahren. Neben der hohen Komplexität lassen die Auszahlungen teilweise sehr lange auf sich warten und sind von hohem bürokratischen Aufwand geprägt. Insbesondere in Bezug auf die erforderliche Schadensminimierung wird häufig geprüft, ob auch wirklich alles Zumutbare unternommen wurde, um die bestehenden Aufwendungen zu reduzieren. Dies trifft vor allem bei nicht eigentümergeführten Betrieben auf Miet- und Pachtreduktionen zu, bei denen regelmäßig entsprechende Korrespondenzen mit dem Vermieter verlangt werden. Hierzu verfestigt sich derzeit die Rechtsmeinung, dass im Fall von angeordneten Schließungen nicht die volle Miete zu bezahlen ist.
Während die Förderungen vor allem bei kleineren Unternehmen insbesondere für die Monate November und Dezember mit dem Umsatzersatz recht großzügig waren, und auch derzeit mit einer Kombination aus Fixkostenzuschuss und Ausfallsbonus mehr als nur die bloßen Fixkosten gedeckt werden, greifen die Maßnahmen für größere Hotelbetriebe jedoch teilweise zu kurz. Da Umsatzersatz, Fixkostenzuschuss und Ausfallsbonus zusammengerechnet werden müssen, sprengen größere Unternehmen häufig die Förderhöchstgrenze von EUR 1,8 Millionen. Somit werden effektiv nur 70% des steuerlichen Verlustes durch die Fördermaßnahmen gedeckt - auf lange Sicht gefährdet dies den Fortbestand dieser Unternehmen. Dies spiegelt sich auch in einer Umfrage wider, in der 40% der Wiener Hotelbetreiberinnen und -betreiber angaben, Angst in Bezug auf die eigene Überlebensfähigkeit in den nächsten sechs Monaten zu haben.
Dass die heimischen Hotelbetreibenden mit den derzeitigen Förderungsmaßnahmen nur wenig zufrieden sind, zeigt eine aktuelle BDO Umfrage mit Branchenangehörigen. Dort gaben nur 28% der Befragten an, dass die aktuellen Maßnahmen ihrer Meinung nach ausreichend sind, wobei auch hier auf die hohe Komplexität der aktuellen Situation hingewiesen wird. Weitere 28% der Befragten empfanden die Maßnahmen als nicht ausreichend und sehen sich mit weitreichenden Liquiditätsproblemen konfrontiert. Die meisten Befragten (43%) gaben hingegen an, dass die aktuellen Maßnahmen als ungerechtfertigt einzustufen sind, da es teilweise zu Unter- bzw. in manchen Fällen auch Überförderungen kommt. Diese Wahrnehmung wird insbesondere von der unterschiedlichen Förderungsintensität von Groß- und Kleinbetrieben untermauert.
Wie lange die heimische Hotellerie unter den Folgen der Pandemie leiden wird, lässt sich derzeit noch nicht genauer abschätzen. Sobald Öffnungsschritte folgen, ist jedoch davon auszugehen, dass die Stadthotellerie weiterhin mit weitreichenden Schwierigkeiten konfrontiert sein wird. Dies lässt sich vor allem darauf zurückführen, dass Geschäftsreisende und organisierte Reisegruppen auch nach erfolgten Lockerungen nicht unmittelbar in vollem Ausmaß zurückkehren werden. Zudem weisen Kongresse als auch Messen lange Vorlaufzeiten in der Organisation auf. Daher wird die Stadthotellerie voraussichtlich über Jahre hinweg Überkapazitäten aufweisen. Es ist zwar zu erwarten, dass sich die Ressort-Hotellerie schneller als die Stadthotellerie erholen wird, aber auch dies ist unmittelbar von der Reisefreiheit und
-bereitschaft der Menschen abhängig. Es bleibt also auch für die Ressort-Hotellerie schwierig abzuschätzen, wann sie wieder an alte Erfolge anknüpfen kann. Aufgrund dieser Unsicherheiten ist es unerlässlich, dass die Politik hier langfristige Lösungen schafft, um den Betroffenen eine Perspektive zu bieten und die Existenz heimischer Hotelleriebetriebe nachhaltig zu sichern.