Steuerlich wird die Anschaffung von PV-Anlagen zunehmend attraktiver: Der selbst erzeugte Strom ist, soweit es den typischen privaten Eigenbedarf betrifft, von der Elektrizitätsabgabe befreit.
Wir kümmern uns um sämtliche sozialversicherungsrechtlichen Belange (z.B. Vermeidung von Mehrfachversicherungen, usw.)