Steuerlich wird die Anschaffung von PV-Anlagen zunehmend attraktiver: Der selbst erzeugte Strom ist, soweit es den typischen privaten Eigenbedarf betrifft, von der Elektrizitätsabgabe befreit.
Anhebung der Zinssätze auf 4,38%
Prüfung des Jahresendbelegs mithilfe der Belegcheck-App
Steuerliche Entlastungen bei grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung
Übertragung stiller Reserven durch Privatstiftung auf 100% Tochtergesellschaft nicht (mehr) möglich,
Die Bundesregierung hat vor dem Jahreswechsel Ende 2022 mittels Pressemitteilung wesentliche Änderungen im Zusammenhang mit dem bestehenden Energiekostenzuschuss bekanntgegeben.
Die Bestimmungen zu Dreiecksgeschäften in Art. 25 UStG wurden durch das AbgÄG 2022 mit Wirkung ab 1.1.2023 novelliert.
Ab 2023 kommt es zu einer automatischen Inflationsanpassung der wesentlichen Tarifelemente bei der Einkommensteuer.
Gerade in der Vorweihnachtszeit wird traditionell viel gespendet
VwGH: Progressionsvorbehalt nicht nur im Ansässigkeitsstaat