Steuerlich wird die Anschaffung von PV-Anlagen zunehmend attraktiver: Der selbst erzeugte Strom ist, soweit es den typischen privaten Eigenbedarf betrifft, von der Elektrizitätsabgabe befreit.
Die Höhe der Pauschalförderung variiert je nach Branche und Jahresumsatz des Unternehmens.
Ab 2024 melden digitale Plattformen Informationen über getätigte Geschäfte an das Finanzamt.
Mit 13.7.2023 hat der Bundesrat die Novellierung des WiEReG (Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz) beschlossen.
der Erstattungsverfahren von Quellensteuern
Darin enthalten sind die Einführung steuerlicher Begünstigungen für Mitarbeite:innenbeteiligungen und die Herabsenkung des Stammkapitals für GmbHs.
Lange Zeit war fraglich, ob eine solche Rechnungsberichtigung auch vorgenommen werden kann
Präzisierung ökologischer Investitionen durch die Öko-IFB-Verordnung
Globale Mindestbesteuerung
Keine Rückerstattung für Ehegattengemeinschaft