Aktuelles:

aws-Lohnnebenkostenförderung

20 Jänner 2017

Im Zuge des neuen Start-up Paketes der österreichischen Bundesregierung wurde die aws-Lohnnebenkostenförderung ins Leben gerufen. Das Ziel dieser ab 01.01.2017 wirksamen Förderung, ist die Unterstützung von kleinen, innovativen Start-up Unternehmen mit hohem Wachstumspotential bei der Schaffung ihrer ersten drei Arbeitsplätze.

Folgende Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich können sich für diese Förderung bewerben, wobei sämtliche Kriterien kumulativ erfüllt werden müssen:

  • Gründung vor maximal 5 Jahren
  • Weniger als 15 Mitarbeiter/innen und weniger als 10 Mio. EUR Umsatz oder Bilanzsumme
  • Innovatives Produkt/Dienstleistung oder Produkt bzw. Dienstleistungsweiterentwicklung oder innovativer Produktionsprozess bzw. Patent
  • Hohes Wachstumspotential

Förderbar sind die Lohnnebenkosten der ersten drei Teilzeit- oder Vollzeitarbeitskräfte beginnend nach Antragsstellung für einen Zeitraum von bis zu maximal 3 Jahren (ausgenommen sind u.a. geringfügige Arbeitsverhältnisse, Praktika, Lehrlingsverhältnisse).

Ausmaß der Förderung:

  • Im 1. Jahr bis zu 100 % der Dienstgeberbeiträge
  • Im 2. Jahr bis zu 67 % der Dienstgeberbeiträge
  • Im 3. Jahr bis zu 33 % der Dienstgeberbeiträge

ACHTUNG: Lohnabgabenbefreiungen nach NeuföG reduzieren die förderbaren Kosten!

Die Einreichung der Förderung erfolgt ausschließlich online über den Fördermanager der aws:

aws Fördermanager

Die Förderung kann 24 Monate nach oder 6 Monate vor Schaffung des ersten förderungsfähigen Arbeitsplatzes beantragt werden. Der 3-jährige Zeitraum beginnt mit dem Datum der Anstellung des ersten förderungsfähigen Arbeitsplatzes zu laufen (gilt somit auch für Anstellungen vor dem Jahr 2017)!