aws-Risikokapitalprämie
20 Jänner 2017
Im Zuge des neuen Start-up Paketes der österreichischen Bundesregierung wurde die aws-Risikokapitalprämie ins Leben gerufen. Das Ziel dieser ab 01.01.2017 wirksamen Förderung, ist die Erleichterung des Zugangs zu Risikokapital für innovative Start-ups.
Wer kann diese Förderung beantragen?
Natürliche Personen (Business Angels) mit Wohnsitz in der Europäischen Union oder juristische Personen mit Sitz oder eingetragener Betriebsstätte in der Europäischen Union, deren GesellschafterInnen ihren Wohnsitz ebenfalls in der Europäischen Union haben.
Ausgeschlossen von der Förderung sind unter anderem:
- MehrheitsgesellschafterInnen und GeschäftsführerInnen des jeweiligen Start-ups,
- Fonds, für die eine Konzessionierung oder Registrierung gemäß AIFMG vorgeschrieben ist
Welche Kriterien gelten für innovative Start-ups?
- Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG)
- Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
- Weniger als 50 MitarbeiterInnen, maximal 10 Mio. EUR Umsatz oder 10 Mio. EUR Bilanzsumme
- Seit der ersten fakturierten Rechnung weniger als sieben Jahre am Markt gewerblich tätig
- Innovativ und wachstumsstark
Welche Beteiligungen sind förderbar?
- Beteiligung am Stammkapital inklusive Agio
- Beteiligungsähnliche Einlagen (z.B.: stille Beteiligungen, nachrangige Darlehen)
- Beteiligungen von EUR 5.000 bis EUR 250.000
- Barmittel
- Minderheitsbeteiligungen – maximal 49,9 %
- Mindestbehaltedauer: 1 Jahr
Es sind auch Folgebeteiligungen förderbar, solange das Kriterium der Minderheitsbeteiligung eingehalten wird.
Die Förderung beträgt bis zu 20 % des förderbaren Beteiligungsbetrages, maximal EUR 50.000 pro Investor pro Kalenderjahr.
Die Einreichung der Förderung erfolgt ausschließlich online über den Fördermanager der aws:
aws Fördermanager
Die Förderung muss vor Unterfertigung des Beteiligungsvertrages und vor Einzahlung der Barmittel beantrag werden.
Für die Ausstellung des Fördervertrages für die „aws Risikokapitalprämie“ ist es notwendig, dass das Start-up eine gültige „aws Start-up Qualifikation“ aufweist, die die Erfüllung der Start-up Kriterien bestätigt.
ACHTUNG: Diese Förderung zählt zu den De-minimis Förderungen!