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IFRIC 23 „Steuerrisikopositionen aus Ertragsteuern“ veröffentlicht

19 Juni 2017

Die Interpretation des IFRS Interpretations Committee zu IAS 12 stellt klar, wie steuerliche Risiken, für welche es wahrscheinlich ist, dass die Steuerbehörden zu einer anderen Beurteilung wie das berichtende Unternehmen in seiner Steuerberechnung kommen, zu berücksichtigen sind. Dabei ist vollständige Information der Steuerbehörden zu unterstellen. Ein etwaiges Entdeckungsrisiko ist daher für den Ansatz und für die Bewertung nicht relevant. Für die Bewertung ist entweder der wahrscheinlichste Wert oder der Erwartungswert heranzuziehen. Die Interpretation sieht keine zusätzlichen Anhangsangaben vor, jedoch verweist das IFRS Interpretations Committee explizit auf die bestehenden Regelungen in IAS 1.122 sowie IAS 12.

IFRIC 23 ist verpflichtend erstmals in Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, anzuwenden. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist zulässig. Das EU Endorsement wird für 2018 erwartet.