Wie wir Sie bereits in den TAX NEWS 1|2017 informiert haben, bringt die Bundesregierung derzeit mehrere Förderungsprogramme für heimische Unternehmen auf den Weg. Um die Investitionsbereitschaft von Unternehmen zu fördern, war von der Bundesregierung angedacht, Großunternehmen entweder eine vorzeitige Abschreibung oder eine Prämie für zusätzliche Investitionen zu bieten. Entschieden hat sich der Ministerrat nun für die Investitionszuwachsprämie, die neben der bereits im Jahr 2016 beschlossenen Investitionsprämie für KMUs, an Großunternehmen ausgezahlt werden soll.
Diese Prämie richtet sich an Unternehmen die zumindest 250 Mitarbeiter haben oder einen Umsatz von mehr als 50 Mio. EUR und eine Bilanzsumme von über 43 Mio. EUR vorweisen können. Darüber hinaus muss das Unternehmen zumindest Jahresabschlüsse für drei volle Geschäftsjahre vorlegen können.
Gefördert werden aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen an österreichischen Standorten. Ausgeschlossen sind dabei die Anschaffung von gebrauchten Anlagegütern, Investitionen in Fahrzeuge, leasingfinanzierte Investitionen, Grundstücke, Finanzanlagen und aktivierte Eigenleistungen.
Gefördert werden durch diese Prämie 10 % des Investitionszuwachses eines Unternehmens. Der Investitionszuwachs ist dabei jener Betrag, der den durchschnittlichen Investitionsbetrag der letzten drei Geschäftsjahre übersteigt. Der förderungsfähige Investitionszuwachs muss zumindest 500.000 EUR betragen und ist mit maximal 10 Mio. EUR begrenzt. Die Förderung beträgt damit mindestens 50.000 EUR und ist mit maximal 1 Mio. EUR begrenzt.
Anträge für die Investitionszuwachsprämie können im Zeitraum von 1. März 2017 bis zum 31. Dezember 2017 gestellt werden. Die Umsetzung des Investitionsvorhabens muss innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung des Fördervertrages erfolgen.
Insgesamt werden für diese Prämie 100 Mio. EUR zur Verfügung gestellt, welche nach dem „first-come, first-served“ Prinzip an die Unternehmen vergeben werden. Auch hier soll die Abwicklung von der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH und der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft mbH erfolgen.
Auch für diese Förderung muss noch eine detaillierte Förderrichtlinie ausgearbeitet werden. Bleibt nur zu hoffen, dass diese dann nicht allzu viele Einschränkungen enthält und etwas schneller vorliegt, als die noch immer nicht veröffentlichte endgültige Förderrichtlinie für die Investitionszuwachsprämie für KMUs.
Sollten Sie dazu weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.