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OGH: Stay-Bonus für Manager im M&A-Fall stellt keine Einlagenrückgewähr dar

23 Jänner 2017

Im gegenständlichen Fall wurden einem Geschäftsführer mit Gesellschafterbeschluss Bonuszahlungen „für die aktive Mitwirkung und Unterstützung der Gesellschafter im Rahmen der Due Diligence, in Verhandlungen mit den Interessenten, bei Verhandlungen über die Vertragsgestaltung, den nach dem signing und nach dem closing insbesondere auch für die Zeit bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist erforderlichen Arbeiten … unabhängig von dem damit verbundenen Zeitaufwand als Abgeltung des Mehraufwands“ gewährt. Die beklagte Gesellschaft war der Ansicht, dass mit dem Gesellschafterbeschluss gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr verstoßen werde und der Bonus treu- und sittenwidrig sei. Der OGH (26.7.2016, 9 ObA 69/16m) erkannte darin keinen Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr, weil die erteilte Bonuszusage im Interesse der Gesellschaft an einem ordnungsgemäßen Wechsel ihrer Anteilseigentümer, die auch nicht den Rahmen des mit der Anstellung verbundenen Aufgabenbereich als Geschäftsführer der Gesellschaft nicht verlässt, Deckung findet.