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Schweizer UID-Nummer als Nachweis der Unternehmereigenschaft

10 Mai 2017

Der Nachweis der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft eines ausländischen (nicht EU) Unternehmers war bisher stets aufwendig. Zumindest betreffend den Nachweis der Unternehmereigenschaft von Schweizer Unternehmern gibt es eine wesentliche Erleichterung. Dieser kann künftig durch die Schweizer UID-Nummer erfolgen.

Vorweg ist festzuhalten, dass es sich bei der Schweizer UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) um eine eigene, nationale Schweizer Steuernummer handelt, die keinesfalls mit den UID-Nummern der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verwechselt werden darf. Grundsätzlich müsste für den Nachweis der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft eines Schweizer Unternehmers (Schweiz ist Drittstaat) eine Unternehmerbestätigung des Ansässigkeitsstaates (Schweiz) erfolgen.

Nach Ansicht der österreichischen Finanzverwaltung kann im Verhältnis zur Schweiz die Schweizer UID-Nummer als Nachweis der Unternehmereigenschaft herangezogen werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Eine Schweizer UID-Nummer mit der UID-Ergänzung „MwSt.“ verwendet wird.
  • Die Schweizer UID-Nummer im Schweizer UID-Register (https://www.uid.admin.ch) unter den Mehrwertsteuerdaten der Status des MwSt.-Registers als „aktiv“ eingetragen ist.
  • Die Überprüfung und Dokumentation der Gültigkeit der Schweizer UID-Nummer, des Namens und der Anschrift des Leistungsempfängers (vergleichbar mit der UID-Bestätigung Stufe 2 über FinanzOnline) erfolgt.

Der Abzug aus dem Schweizer UID-Register stellt bei Erfüllung der obigen Kriterien einen Unternehmer-nachweis des Leistungsempfängers dar. In weiterer Folge gilt der Schweizer Leistungsempfänger umsatzsteuerlich als Unternehmer und es treten die Rechtsfolgen der Leistungserbringung an Unternehmer (z.B. Leistungsortregelungen) ein.