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UMSATZSTEUER UPDATE 2017

15 Mai 2017

Am vergangenen Donnerstag fand die BDO früh(er) informiert Veranstaltung "Umsatzsteuer Update 2017" statt. 

Einer der Schwerpunkte des Vortrags war das Thema der Rechnungsberichtigung. Trotz formell fehlerhafter Rechnung ist ein Unternehmer künftig zum sofortigen Vorsteuerabzug berechtigt. Nach den Ausführungen des EuGH in der Entscheidung Senatex wirkt eine Rechnungskorrektur bzw. eine Ergänzung der Rechnung um die in der Ursprungsrechnung nicht enthaltenen Angaben rückwirkend. Auch aus der EuGH Entscheidung Barlis 06 folgt, dass der Vorsteuerabzug nicht allein deshalb versagt werden darf, weil eine Rechnung nicht ordnungsgemäß ist. Laut EuGH hat die Finanzverwaltung auch zusätzliche Daten die der Steuerpflichtige vorlegt zu berücksichtigen, um die Berechtigung des Vorsteuerabzugs zu prüfen. Ein weiterer Schwerpunkt war das Thema der Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferungen, welches nach wie vor ein Dauerbrenner ist. Die Versagung der Steuerfreiheit bei den innergemeinschaftlichen Lieferungen ist künftig nicht zwingend auf die Einhaltung von strengen Formalvorschriften gebunden. Selbst die fehlende UID des Empfängers muss nicht zum Verlust der Steuerfreiheit führen. Mit großer Aufmerksamkeit wurden auch die Folgen der missglückten Dreieckgeschäfte besprochen und mit den Teilnehmern diskutiert. Vergisst der Erwerber beispielsweise auf die Meldung des Dreiecksgeschäfts in der Zusammenfassenden Meldung oder fehlen Teile der erforderlichen Angaben auf der Rechnung des Erwerbers, so wurde die Anwendung des Dreiecksgeschäfts bisher versagt. Dies hatte für den Erwerber zur Folge, dass er sich im Empfängerland registrieren und die Umsätze hier besteuern müsste. Zudem wurden weitere spannende Themen wie insbesondere Reihengeschäfte, Grundstücksleistungen, Elektroautos und VIP Karten besprochen.