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Unternehmensstandort Österreich: Highlights aus dem Arbeitsprogramm der Bundesregierung für 2017/2018 betreffend KMUs

02 Februar 2017

Am 30. Jänner 2017 wurde von der Österreichischen Bundesregierung das Arbeitsprogramm für 2017/2018 vorgelegt. Zur Stärkung des Unternehmensstandortes Österreich und insbesondere zur Stärkung von Klein- und Mittelunternehmen wurden dabei unter anderem die folgenden Maßnahmen vorgestellt (die Umsetzung durch Gesetzesentwürfe und den nachfolgenden parlamentarischen Prozess sind abzuwarten):

Beschäftigungsbonus

  • Einführung eines Beschäftigungsbonus für die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze
  • Beginnend mit Juli 2017 werden Unternehmen in den nächsten 3 Jahren 50 % der Lohnnebenkosten erstattet (gültig für Beschäftigte, die der Kommunalsteuerpflicht unterliegen)

Entgeltfortzahlung NEU

  • Für alle Betriebe bis 10 MitarbeiterInnen
  • Erhöhung des Zuschusses für Entgeltfortzahlungen von derzeit 50 % auf 75 % der Entgeltfortzahlung

Arbeitszeitflexibilisierung

  • Ausarbeitung eines Paketes zur Flexibilisierung der Arbeitszeit durch die Sozialpartner bis 30. Juni 2017

Erhöhung der Forschungsprämie

  • Erhöhung der Forschungsprämie von derzeit 12 % auf 14 % ab dem Jahr 2018

Investitionsförderung - Vorzeitige Abschreibung

  • Für Betriebe mit einer Mitarbeiteranzahl ab 250 Personen
  • Vorzeitige Abschreibung (Umsetzung alternativ als Investitionszuwachsprämie) in Höhe von 30 %
  • Begünstigt sind Investitionen in körperliche Anlagegüter wie beispielsweise Maschinen (ausgenommen sind insbesondere Gebäude und PKW)
  • Befristung von 01.03.2017 bis 31.12.2017

Rechtssicherheit Selbständige/Unselbständige

  • Bei der Abgrenzung von selbständiger und unselbständiger Tätigkeit soll mehr Rechtssicherheit geschaffen werden.

Werbeabgabe

  • Aufkommensneutrale Ausweitung der Werbeabgabe auf den Online-Bereich