Unternehmensstandort Österreich: Highlights aus dem Arbeitsprogramm der Bundesregierung für 2017/2018 betreffend KMUs
02 Februar 2017
Am 30. Jänner 2017 wurde von der Österreichischen Bundesregierung das Arbeitsprogramm für 2017/2018 vorgelegt. Zur Stärkung des Unternehmensstandortes Österreich und insbesondere zur Stärkung von Klein- und Mittelunternehmen wurden dabei unter anderem die folgenden Maßnahmen vorgestellt (die Umsetzung durch Gesetzesentwürfe und den nachfolgenden parlamentarischen Prozess sind abzuwarten):
Beschäftigungsbonus
- Einführung eines Beschäftigungsbonus für die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze
- Beginnend mit Juli 2017 werden Unternehmen in den nächsten 3 Jahren 50 % der Lohnnebenkosten erstattet (gültig für Beschäftigte, die der Kommunalsteuerpflicht unterliegen)
Entgeltfortzahlung NEU
- Für alle Betriebe bis 10 MitarbeiterInnen
- Erhöhung des Zuschusses für Entgeltfortzahlungen von derzeit 50 % auf 75 % der Entgeltfortzahlung
Arbeitszeitflexibilisierung
- Ausarbeitung eines Paketes zur Flexibilisierung der Arbeitszeit durch die Sozialpartner bis 30. Juni 2017
Erhöhung der Forschungsprämie
- Erhöhung der Forschungsprämie von derzeit 12 % auf 14 % ab dem Jahr 2018
Investitionsförderung - Vorzeitige Abschreibung
- Für Betriebe mit einer Mitarbeiteranzahl ab 250 Personen
- Vorzeitige Abschreibung (Umsetzung alternativ als Investitionszuwachsprämie) in Höhe von 30 %
- Begünstigt sind Investitionen in körperliche Anlagegüter wie beispielsweise Maschinen (ausgenommen sind insbesondere Gebäude und PKW)
- Befristung von 01.03.2017 bis 31.12.2017
Rechtssicherheit Selbständige/Unselbständige
- Bei der Abgrenzung von selbständiger und unselbständiger Tätigkeit soll mehr Rechtssicherheit geschaffen werden.
Werbeabgabe
- Aufkommensneutrale Ausweitung der Werbeabgabe auf den Online-Bereich