Änderung zu IFRS 3 – Definition eines Geschäftsbetriebs
29 Oktober 2018
Am 22.10.2018 hat der IASB, als Ergebnis des Post Implementation Reviews, die Kriterien zur Definition eines Geschäftsbetriebs adaptiert. Zur Klassifizierung eines Geschäftsbetriebes sind Ressourcen („inputs“) und zumindest ein signifikantes Verfahren („substantive process“) notwendig, welche gemeinsam zur Fähigkeit beitragen, Ergebnisse („outputs“) zu erwirtschaften. Die Änderungen enthalten Leitlinien und Beispiele, wann ein signifikantes Verfahren vorliegt. Die Definition von „outputs“ wurde im Zuge der Anpassung auf Erträge aus Waren und Dienstleistungen mit Kunden, Kapitalerträge und sonstige Erträge eingeschränkt. Die bisher enthaltenen Kosteneinsparungen entfallen.
Die Standardänderung führt einen optionalen „concentration test“ ein. Konzentriert sich der gesamte Fair Value der erworbenen Bruttovermögenswerte auf einen oder mehrere gleichartige Vermögenswerte, so liegt kein Geschäftsbetrieb vor.
Im Ergebnis werden zukünftig weniger Erwerbe als Unternehmenszusammenschluss zu bilanzieren sein. Dies hat entsprechende Auswirkungen auf den Ansatz von Firmenwerten, aber auch auf die Berücksichtigung von latenten Steuern und von Transaktionskosten. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2020 beginnen, anwendbar. Eine frühere Anwendung ist, vorbehaltlich einer Übernahme in EU-Recht, gestattet.