Beschäftigungsbonus – Antragstellungen nur noch bis 31.1.2018 möglich!
04 Jänner 2018
Der Beschäftigungsbonus ist eine Maßnahme der alten Bundesregierung, um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die Wirtschaft anzukurbeln. Er räumt Unternehmen, die ab 1.7.2017 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, einen 50%igen Zuschuss zu den Lohnnebenkosten für die Dauer von bis zu drei Jahren ein. Der Antrag auf den Beschäftigungsbonus ist unter Einbindung des Wirtschaftstreuhänders binnen 30 Kalendertagen ab Beschäftigungsbeginn der ersten zu fördernden Arbeitskraft zu stellen. Die Einreichung wird über den aws-Fördermanager vorgenommen.
Die neue Bundesregierung hat am 1.1.2018 die Redimensionierung des Beschäftigungsbonus beschlossen. Es ist daher zu beachten, dass Anträge im Programm Beschäftigungsbonus nur noch bis 31.1.2018 über den aws-Fördermanager gestellt werden können. Das gilt sowohl für Erstantragstellungen als auch für Nachmeldungen von zusätzlichen Beschäftigungsverhältnissen. Für das zeitgerechte Einlangen der Anträge ist das Absenden am aws-Fördermanager erforderlich. Begonnene aber noch nicht abgesendete Anträge können nach dem 31.1.2018 nicht mehr entgegengenommen werden. Einzig und allein Ersatzarbeitskräfte können auch nach dem 31.1.2018 über den aws-Fördermanager erfasst werden. Hierbei handelt es sich um Nachfolgerinnen und Nachfolger von bereits beantragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die vorzeitig aus dem Unternehmen ausgetreten sind. Ersatzarbeitskräfte treten zu gleichen Konditionen in die Förderung ein.
Bei Fragen zum Thema Beschäftigungsbonus steht Ihnen Ihr BDO Berater jederzeit gerne zur Verfügung.