Mit dem Common Reporting Standard der OECD wurde ein multinationaler automatischer Informationsaustausch (AIA) geschaffen, zu dessen Umsetzung sich rund 100 Jurisdiktionen verpflichtet haben. Österreich hat diesen Standard im August 2015 mit dem Gemeinsamen Meldestandard-Gesetz (GMSG) in nationales Recht umgesetzt.
Damit wird sichergestellt, dass jene Staaten, die am Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (gemeinsamer Meldestandard) teilnehmen, einander Informationen über Finanzkonten übermitteln, die eine Person eines teilnehmenden Staats in einem anderen teilnehmenden Staat hält.
Zur Klarstellung, welche Staaten und Territorien als am AIA teilnehmende Staaten im Sinne des § 91 Z 2 GMSG gelten, hat das Finanzministerium erstmals mit Dezember 2016 eine entsprechende Verordnung über die teilnehmenden Länder erlassen und am 10. Jänner 2017 eine klarstellende BMF-Information veröffentlicht. Neben den Mitgliedstaaten der EU und jenen Staaten, mit welchen die EU ein entsprechend vergleichbares Abkommen geschlossen hat, werden in der Verordnung die teilnehmenden Drittstaaten aufgelistet. Mit 27. Dezember 2017 wurde diese Länderliste, welche nun bereits 62 Staaten beinhaltet, aktualisiert und ist seit 1. Jänner 2018 in Kraft:
Drittstaaten, welche bereits im Jahr 2017 als teilnehmende Staaten geführt wurden und auch im Jahr 2018 als teilnehmende Staaten vom Ministerium bestätigt wurden, sind:
Anguilla, Argentinien, Aruba, Australien, Bermuda, Britische Jungferninseln, Cayman Islands, Curaçao, Färöer-Inseln, Guernsey, Indien, Island, Isle of Man, Japan, Jersey, Kanada, Kolumbien, Korea (Republik), Mauritius, Mexiko, Montserrat, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Sint Maarten, Turks und Caicos Inseln
Neben den Mitgliedstaaten der EU und jenen Staaten, mit denen die EU ein vergleichbares Abkommen (nämlich Andorra, Monaco, Liechtenstein, San Marino und die Schweiz) geschlossen hat, werden diese Länder im Laufe des Jahres 2018 Informationen über Finanzkonten und Depotwerte betreffend das Jahr 2017 von den in den jeweiligen anderen teilnehmenden Staaten ansässigen Steuerpflichtigen austauschen.
In der nun ab 1.1.2018 in Kraft getretenen Verordnung werden zusätzlich zu den oben genannten Ländern folgende weitere teilnehmende Staaten angeführt:
Albanien, Antigua und Barbuda, Aserbaidschan, Bahrain, Barbados, Belize, Brasilien, Chile, China, Costa Rica, Cook Inseln, Ghana, Grenada, Grönland, Indonesien, Israel, Kuwait, Libanon, Malaysia, Marshall-Inseln, Nauru, Niue, Nigeria, Pakistan, Russland, Saint Kitts und Nevis, Saint Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen, Samoa, Saudi-Arabien, Seychellen, Singapur, Südafrika, Türkei, Uruguay, Vereinigte Arabische Emirate
Damit wird die Liste der teilnehmenden Staaten auf nahezu alle Signatarstaaten des Common Reporting Standards erweitert. Der tatsächliche Informationsaustausch im Jahr 2019 über Konto- und Depotinformationen betreffend das Jahr 2018 soll jedoch nur dann erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die jeweils angeführten Länder die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den automatischen Informationsaustausch erfüllen. Es wird daher für die neu hinzutretenden Staaten erst kurz vor dem effektiven Meldedatum mittels Verordnung festgelegt werden, ob tatsächlich eine Meldung an diese Staaten erfolgt.