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Cybersecurity und DSGVO

19 Februar 2018

Sicherheit der Datenverarbeitung, Meldung von Data Breaches, Datenschutz-Folgenabschätzung – dies sind nur einige Schlagworte aus der Datenschutzgrundverordnung, die mit 25.05.2018 in Kraft tritt. Um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden, ist die Analyse und kritische Betrachtung der bestehenden Datenschutzmaßnahmen erforderlich. Die i.d.R. bereits weitgehend getroffenen Maßnahmen zum Datenschutz wie bspw. Firewalls, Virenscanner, Benutzerkonzepte etc. werden durch die gesetzlich verankerte umfassende Risikoeinschätzung komplettiert. Daraus ergibt sich ein unternehmensweites Datensicherheitskonzept. Dieses Konzept sollte alle Bereiche umfassen: von der Überlegung zur Einführung einer neuen Software bis zum Konzept zur Meldung von Data Breaches an die Behörden bzw. die Betroffenen. Das umfassende Sicherheitskonzept hilft nicht nur Strafen zu vermeiden, sondern auch Lücken der bestehenden Sicherheitsmaßnahmen zu schließen und das Risiko des unerlaubten Datenabzugs bzw. –zugriffs zu minimieren. Auch wenn anfangs umfangreiche Maßnahmen erforderlich sind, wird das Sicherheitsrisiko gesenkt und ein Mehrwert für Ihr Unternehmen generiert.

 

Die BDO kann Sie sowohl bei der Erhebung des Ist-Standes, Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen, Umsetzung der DSGVO als auch mit zahlreichen weiteren Datenschutz-Services unterstützen.