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Erste Gesetzesänderungen 2018 in Begutachtung

15 Jänner 2018

Die neue Bundesregierung hat zwei Gesetzesänderungsentwürfe in Begutachtung geschickt:

 

  1. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (ALV) für Arbeitnehmer sollen weiter gesenkt werden: Bis zu einem Gehalt von 1.648 Euro (bislang 1.381 Euro) soll ab 1.7.2018 kein ALV-Beitrag mehr bezahlt werden. Die weiteren Stufen werden ebenfalls angepasst (siehe dazu die Grafik unten).
  2. Die Familienbeihilfe (sowie der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlte Kinderabsetzbetrag) für Kinder, die im EU/EWR-Raum und in der Schweiz leben, soll ab 1.1.2019 nach der Kaufkraft jenes Landes, in dem das Kind wohnt, indexiert werden.

Der weitere Gesetzgebungsprozess bleibt abzuwarten, die Beschlussfassung im Parlament kommt voraussichtlich noch in der ersten Jahreshälfte 2018.

 

Verringerung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages (DN-Anteil)

monatliche Beitragsgrundlage in Euro

Beitrag

Reduzierung

ab 1.1.2018

ab 1.7.2018

um 3%-Pkte

bis 1.381,00

bis 1.648,00

0%

um 2%-Pkte

1.381,01 – 1.506,00

1.648,01 – 1.798,00

1%

um 1%-Pkt

1.506,01 – 1.696,00

1.798,01 – 1.948.00

2%

KEINE

ab 1.696,01

ab 1.948.01

3%