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FMA gibt Prüfungsschwerpunkte 2018 bekannt

30 November 2018

Für zum 31.12.2018 oder später endende Geschäftsjahre wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) die nachfolgenden Prüfungsschwerpunkte festgelegt. Darin wurden zum Großteil die von ESMA herausgegebenen Prüfungsschwerpunkte übernommen:

  • Erstanwendung von IFRS 15 Erlöse aus Kundenverträgen (ESMA)
  • Erstanwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente (ESMA)
  • IAS 16 Anlagevermögen (FMA Schwerpunkt)
    Die Prüfungsschwerpunkte in diesem Bereich sind  (i) die Anwendung des Komponentenansatzes (IAS 16.43), (ii) die Neubewertungsmethode (IAS 16.36), (iii) die Aktivierung von Fremdkapitalzinsen (IAS 23.8), (iv) die Bilanzierung von Rückbauverpflichtungen (IAS 16.16) und (v) Wertminderungen (IAS 36.12ff).
  • Anhangsangaben gemäß IAS 8.30 bezüglich den voraussichtlichen Auswirkungen von IFRS 16 Leasing (ESMA)
  • Nichtfinanzielle Berichterstattung im Rahmen des Lageberichts, insbesondere in Bezug auf Umweltthemen und nicht-finanziellen Kennzahlen (ESMA)
  • Personalrückstellungen im Jahresabschlüsse nach UGB (FMA Schwerpunkt)
    Die Schwerpunkte liegen in der Anwendung der überarbeiteten AFRAC-Stellungnahme 27 zur Bilanzierung von Personalrückstellungen, insbesondere in bezug auf die Behandlung von Rückdeckungsversicherungen, die Anwendung der finanzmathematischen Methode zur Berechnung sowie der Anwendung der neuen Sterbetafeln.