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Steuerliche Pensionsrückstellungen - Vorlage an das deutsche Bundesverfassungsgericht

03 April 2018

Aufgrund des hohen Zinssatzes, der für die Ermittlung steuerlicher Pensionsrückstellungen zwingend zur Anwendung gelangt, kommt es vielfach zu enormen Abweichungen zwischen steuer- und unternehmensrechtlichem Rückstellungsbetrag. Während sich der unternehmensrechtliche Zinssatz an aktuellen Marktverhältnissen orientiert, liegt der steuerlichen Bestimmung ein historischer Wert zugrunde, der aufgrund der aktuellen Gegebenheiten am Kapitalmarkt realitätsfern und schlichtweg nicht realisierbar ist.

Die in Deutschland ähnlich ausgestaltete Bestimmung wurde vor Kurzem vor dem Finanzgericht in Köln in Zweifel gezogen. Den in Deutschland ebenfalls in Höhe von 6% zur Anwendung gelangenden Abzinsungssatz befand das Finanzgericht aufgrund der Unvereinbarkeit mit den tatsächlichen, aktuellen Gegebenheiten für verfassungswidrig.

Die Frage der Verfassungskonformität der Regelung wurde daher dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt.

Für Österreich ist die Entscheidung des deutschen Gerichts ebenfalls von Relevanz, da dieses auch für eine verfassungsrechtliche Prüfung der österreichischen Bestimmung wegweisend sein könnte. 

Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht eine für den Steuerpflichtigen positive Richtung einschlägt. Käme es infolgedessen auch zu einer Anpassung (Reduktion) des in Österreich maßgebenden Zinssatzes, hätte dies eine Erhöhung der steuerlichen Rückstellungswerte und damit einhergehend eine Reduktion der steuerlichen Bemessungsgrundlage zur Folge. Für die Zukunft wäre es daher möglich, dass betriebliche Altersvorsorgemodelle – aufgrund steigender steuerlicher Attraktivität – wieder mehr an Bedeutung gewinnen.

 

Ansprechpartner:
Dr. Stephanie Novosel, MSc (WU)
Steuerberater, Manager Tax
+43 5 70 375 - 1413
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