Transfer Pricing News Flash: Bilaterale CbCR Austauschvereinbarung mit den USA seit 16. August 2018 rechtswirksam
26 September 2018
Die bilaterale CbCR Austauschvereinbarung mit den USA ist nach Auskunft des Bundesministerium für Finanzen seit 16. August 2018 rechtswirksam (siehe ebenfalls https://www.irs.gov/businesses/country-by-country-reporting-jurisdiction-status-table). Im BMEIA wird gerade die Frage der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt abgeklärt, der Vereinbarung soll jedoch nach dem BMF bereits effektiv Wirksamkeit zukommen. Die CbCR Austauschvereinbarung hat bereits Gültigkeit für den Berichtszeitraum 2016 (!). Berichtigte Mitteilungen gemäß § 4 VPDG für die Jahre 2016 und 2017 sollten daher ggf. beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
Was ist ein CbCR?
Der CbCR ist ein Bericht, der Informationen zur weltweiten Verteilung der Erträge, der Steuern und der Geschäftstätigkeit einer multinationalen Unternehmensgruppe aufgeteilt auf die einzelnen Staaten oder Gebiete enthält (§ 2 Z 6 VPDG). Die Übermittlung des CbCR hat spätestens 12 Monate nach dem Ende des berichtspflichtigen Kalenderwirtschaftsjahres elektronisch im Wege von FinanzOnline zu erfolgen. Während der CbCR nur von der berichtenden Geschäftseinheit (im Regelfall die oberste Muttergesellschaft) einzureichen ist, hat grundsätzlich jede in Österreich ansässige Geschäftseinheit einer multinationalen Unternehmensgruppe eine Mitteilung gem § 4 VPDG spätestens bis zum letzten Tag des berichtspflichtigen Wirtschaftsjahres zu übermitteln. Im Rahmen dieser Mitteilung hat die Geschäftseinheit bekannt zu geben,
- ob sie oberste Muttergesellschaft oder vertretende Muttergesellschaft einer multinationalen Unternehmensgruppe (und damit zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts verpflichtet) ist oder wenn dies nicht zutrifft
- welche Gesellschaft berichtspflichtig ist und wo diese ansässig ist (genaue firmenmäßige Bezeichnung und steuerliche Ansässigkeit).
Zu beachten ist dabei, dass die Mitteilung gem § 4 VPDG unabhängig von etwaigen Änderungen bei der berichtenden Geschäftseinheit jährlich zu übermitteln ist. Die Mitteilung erfolgt elektronisch im Wege von FinanzOnline.
Ansprechpartner:
Alexandra Dolezel
Director
+43 1 53737-584
Stefan Zangerle
Junior Associate
+43 1 53737-350