Aktuelles:

Verlängerung des sanktionsfreien Zeitraums für monatliche Beitragsgrundlagenmeldungen bis März 2020

27 November 2019

Durch das Budgetbegleit­gesetz 2018/2019 wurde im Hinblick auf die Umstellung auf die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung festgelegt, dass im Zeitraum vom 1. 1. 2019 bis zum 31. 8. 2019 keine Säumniszuschläge für Meldeverstöße nach vorzuschreiben sind.

Da in der Praxis immer noch zahlreiche Probleme mit dem neuen Meldesystem bestanden, wurde die Frist für die Nichteinhebung von Säumniszuschlägen nunmehr bis 31. 3. 2020 verlängert.

Die Sanktionsfreiheit gilt nicht für Verstöße gegen die Anmeldepflicht innerhalb von 7 Tagen ab dem Beginn der Pflichtversicherung.