Aktuelles:

Beantragung von Kurzarbeit

03 April 2020

Peter Bartos, Partner, Executive Board, Leiter Branchencenter Handel & Konsumgüter |
Claudia Grabner, Steuerberaterin
Partnerin
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Wichtige Information zur rückwirkenden Beantragung von Kurzarbeit. 

 

Eine rückwirkende Antragstellung für Covid-19-Kurzarbeits-Projekte

mit Beginn im Monat März sind nur mehr bis 20. April 2020, 24.00 Uhr, möglich.

 

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Beraterteam steht Ihnen bei Fragen zu den Regierungsmaßnahmen, zu Fördermodellen und betreffend Antragstellung gerne unter [email protected] zur Verfügung.